Beprobung von Sammlungsmaterial
Unter invasiver Beprobung verstehen wir: die Entnahme von Material für molekulare und chemische Untersuchungen (Isotope, Radiokarbondatierung, DNS, Proteomics, ZooMS u.a.), die irreversible Bestäubung von Knochen für REM-Aufnahmen, das Anfertigen von histologischen Schnitten und andere Methoden, bei denen tierische Reste unwiederbringlich verändert oder zerstört werden.
Anfragen zur invasiven Beprobung sind in schriftlicher Form an den Direktor und die Kuratorin der SPM über das unten stehende Formblatt zu stellen. Über die Anträge wird zweimal jährlich entschieden. Die Fristen hierfür sind:
- Einreichung bis zum 1. April des Jahres: Der Antragsteller erhält die Entscheidung im Juni des gleichen Jahres.
- Einreichung bis zum 1. Oktober des Jahres: Der Antragsteller erhält die Entscheidung im Dezember des gleichen Jahres.
Der Antrag ist beim Direktor und der Kuratorin der SPM auf dem Postweg oder per E-Mail einzureichen.
Für Drittmittelprojekte
Sollen für die Analyse des SPM-Materials Drittmittel eingeworben werden, ist vor dem Einreichen des Drittmittelantrages die Erlaubnis zur Beprobung zu beantragen, zusammen mit einer wissenschaftlichen Begründung. Dem Antrag auf Beprobung muss der vollständige Drittmittelantrag beigefügt werden. Es ist nur erlaubt Material der SPM in Drittmittelanträgen aufzuführen, wenn dem Antragsstellenden eine schriftliche Bestätigung der SPM vorliegt. Eine rückwirkende Erlaubnis zur destruktiven Beprobung ist in der Regel (mit Ausnahme von 14C, wenn im Projektverlauf die Notwendigkeit für die Einzeldatierung eines Objektes oder weniger Objekte entsteht) ausgeschlossen. Die SPM ist bei Drittmittelanträgen als Kooperationspartner aufzuführen. In Fall von archäologischem Fundgut sind mindestens die zu beprobenden Stücke zuvor photographisch und archäozoologisch in OssoBook zu dokumentieren (taxonomische Identifizierung, Standardmaße, Gewicht, taphonomische Details etc.), gegebenenfalls auch der gesamten Fundeinheiten. Die Kosten dafür sind miteinzuwerben. Die Erlaubnis zur Beprobung ist zwangsläufig projektgebunden und keineswegs auf Folgeprojekte übertragbar. Im Falle einer weiterführenden Beprobung muss erneut eine Genehmigung eingeholt werden.
Für Abschlussarbeiten
Für den Fall, dass die Beprobung durch Abschlusskandidaten (für Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit) durchgeführt werden soll, ist der Antrag durch den akademischen Betreuer bei uns einzureichen.
Seltene Exemplare
Im Falle von sehr seltenen Exemplaren behalten wir uns die Verweigerung der Beprobung vor. Die Beprobung hat in der Regel an der SPM zu erfolgen. In seltenen Fällen wird auch Sammlungsgut an den Antragssteller verschickt wie etwa für REM-Aufnahmen. In diesen Fällen sind die Stücke in ihrer neuen Form als histologische Schnitte und anderweitig verändert (z.B. durch Bestäuben) an die SPM zurückzusenden. In Fall von archäologischem Fundgut müssen die zu beprobenden Stücke zuvor photographisch und schriftlich dokumentiert werden (z.B. Standardmaße nach von den Driesch 1976 (Das Vermessen von Tierknochen aus vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen. München), Gewicht, taphonomische Details).
Bei Alt-DNS-Analysen wertvoller Materialien behalten wir uns vor, die Extraktion im Alt-DNS-Labor der LMU München durchführen zu lassen. Bei Alt-DNS-Untersuchungen sind alle amplifizierten Sequenzen aus SPM-Material innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums öffentlich zugänglich zu machen, z.B. bei EMBL, GenBank oder ähnlichen web-basierten Speicherorten. Unpublizierte Sequenzen sind auf Anfrage mitzuteilen.
Bei Befürwortung des Antrags wird dem Antragssteller die Bewilligung schriftlich erteilt. Details wie genehmigter Probenumfang, Dokumentationsstandards, Zeitrahmen, rechtliche Verpflichtungen werden in einem Vertrag (Material Transfer Agreement – MTA) geregelt, den beide Parteien vor der Beprobung unterzeichnen.