Ausleihe von Sammlungsgut
Anfragen zur Ausleihe von Sammlungsgut, ebenso wie die Verlängerung von Ausleihen, sind schriftlich (einschließlich E-Mail) an den Direktor und die Kuratorin zu richten. Ausleihen werden in der Regel an Institutionen genehmigt, nicht an Einzelpersonen. Auf jeden Fall muss ein festangestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter der Institution die Verantwortung für die Ausleihe übernehmen. Dies gilt insbesondere bei Ausleihen an Abschlusskandidaten, bei denen der akademische Betreuer die Ausleihe als Verantwortlicher unterschreibt. Näheres regelt der vor Ausleihe zu unterzeichnende Vertrag (Loan Agreement). Die Entscheidung, ob Sammlungsgut ausgeliehen wird, obliegt in jedem Fall dem Direktor der Sammlung. In Übereinstimmung mit den Richtlinien zur nachhaltigen Aufbewahrung von Forschungsdaten seitens der Drittmittelgeber kann eine Bearbeitung von in der SPM verwahrten Archaeofaunen nur gestattet werden, wenn die Datenaufnahme in der Forschungsdatenbank OssoBook erfolgt.
Besonders fragile, wertvolle oder seltene Exemplare werden in der Regel nicht ausgeliehen.